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  Honorar      
         
  Honorargrundlagen
Leistungen im Bereich der Steuerberatung werden im gesetzlich vorgegebenen Rahmen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV ) abgerechnet. Die Honorargrundlagen für die Tätigkeit als Rechtsbeistand ergeben sich aus dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (
RVG ). Betriebswirtschaftliche, Prüfungs- und Sondertätigkeiten werden nach Einzelvereinbarungen oder über Zeithonorar berechnet.
Siehe hierzu auch die Erläuterungen der Steuerberaterkammer München

Details
Die Zeitgebühr bemisst sich nach den Stundensätzen der Mitarbeiter/innen der Kanzlei. Diese liegen zwischen 60 € und 250 €, je nach Qualifikation und Berufserfahrung und - natürlich - je nach Komplexität des Mandats und/oder Kompliziertheit des Auftrages und des jeweiligen Haftungsrisikos.
Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt gemäß § 21 StBVV höchstens 190 € zzgl. MWSt.
 
Für einen ersten Termin, der nur dem Kennenlernen dient, pflege ich kein Honorar zu berechnen.

Fazit
Es gibt kaum etwas in der Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte... Zitat John Ruskin (1818-1900)