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Honorargrundlagen
Leistungen im Bereich der Steuerberatung werden im
gesetzlich vorgegebenen Rahmen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV
)
abgerechnet. Die Honorargrundlagen für die Tätigkeit als Rechtsbeistand
ergeben sich aus dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG
). Betriebswirtschaftliche, Prüfungs- und Sondertätigkeiten
werden nach Einzelvereinbarungen oder über Zeithonorar berechnet.
Details
Die Zeitgebühr bemisst sich nach den Stundensätzen der
Mitarbeiter/innen der Kanzlei. Diese liegen zwischen 60 € und 250 €, je
nach Qualifikation und Berufserfahrung und - natürlich - je nach
Komplexität des Mandats und/oder Kompliziertheit des Auftrages und
des jeweiligen Haftungsrisikos.
Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt gemäß § 21 StBVV höchstens 190 € zzgl. MWSt.
Für einen ersten Termin, der nur dem Kennenlernen dient,
pflege ich kein Honorar zu berechnen.
Fazit
Es gibt kaum etwas in der Welt, das
nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger
verkaufen könnte...
Zitat John Ruskin
(1818-1900) |
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